Als Heilmasseur ist man lt. Medizinischem Masseur und Heilmasseurgesetz berechtigt eigenverantwortlich klassischer Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie sowie Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung durchzuführen.

Mit der Zusatzqualifikation für Elektrotherapie ist es ebenfalls möglich auf ärztliche Anordnung diese eigenverantwortlich anzubieten, dies umfasst Anwendung von elektrischem Strom zu Heilzwecken, wie insbesondere durch Nieder-, Mittel- und Hochfrequenztherapie.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002351

Manuelle Heilmassagen, Hydro- und Thermotherapie sowie Elektrotherapie sind ein Teil der physikalischen Therapie und aus diesem Grunde können die Rechnungen je nach Versicherungsträger zur Teilkostenrückvergütung, ähnlich wie bei einem Wahlarzt eingereicht werden.

In meiner Praxis ist es möglich, für Versicherte bei der ÖGK, die Einreichung direkt elektronisch nach der Bezahlung durchzuführen. Dies erleichtert die Einbringung und beschleunigt das Verfahren.